Steuertermine 2024
monatliche Meldung | Abgabe bis |
Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10.01.2024; 12.02.2024; 11.03.2024; 10.04.2024; 10.05.2024; 12.06.2024; 10.07.2024; 12.08.2043; 10.09.2024; 10.10.2024; 11.11.2024; 10.12.2024 |
vierteljährliche Meldung | Abgabe bis |
Einkommensteuer-Vorauszahlung | 11.03.2024; 12.06.2024; 10.09.2024; 10.12.2024 |
Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 11.03.2024; 12.06.2024; 10.09.2024; 10.12.2024 |
Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10.01.2024; 10.04.2024; 10.07.2024; 10.10.2024 |
Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15.02.2024; 15.05.2024; 15.08.2024; 15.11.2024 |
jährliche Meldung | Abgabe bis |
Jahressteuerklärung 2024 | 02.09.2024; Bei Bedarf verlängern wir für Sie die Abgabefrist bis zum 31.07.2025. |
Bitte beachten Sie: bei verspäteter Steuerzahlung von bis zu drei Tagen werden keine Zuschläge erhoben (§240 Abs.3 AO). Diese Schonfrist entfällt bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Hinweis: der Scheck muss spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.
Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgte nach sorgfältiger Prüfung, allerdings ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Die Auflistung der steuerlichen Meldungen ist nicht abschließend.